Fahrraddiebe mit Schlössern abschrecken

Die Faustregel lautet: Drei Minuten muss ein Fahrradschloss gewaltsamen Aufbruchsversuchen standhalten. Dauert es länger, bekommen meist auch professionelle Fahrraddiebe Angst, erwischt zu werden.

Welche Eigenschaften sollte ein Fahrradschloss haben, um Diebe wirkungsvoll abzuschrecken? Grundvoraussetzung dafür, dass sich ein Fahrraddieb überhaupt länger mit dem Öffnen eines Schlosses beschäftigen muss, ist ein angeschlossenes Rad, das nicht einfach weggetragen werden kann. Wichtig ist daher, einige Tipps beim Abschließen des Fahrrads zu beachten, die der ADFC für Sie als Download zur Verfügung gestellt hat.

Qualität ist entscheidend

Entscheidend bleibt aber die Qualität des Schlosses, mit dem das Fahrrad gesichert wird. Schlösser mit Spiralkabeln, dünnen Drähten oder Ketten kosten zwar wenig, lassen sich aber schnell aufsägen oder mit dem Seitenschneider aufknipsen.

Mehr Schutz bieten Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser. Ein Fahrradschloss ist aber nur so gut wie seine schwächste Stelle, auch da muss die Qualität von Material, Schlosszylinder und Schlosskörper stimmen.

Dass man ein Fahrradschloss mit Eisspray und Hammer aufbrechen kann, gehört der Vergangenheit an. Auch der Stahl von günstigen Bügelschlössern bietet heute eine so gute Qualität, dass er eine ausreichende Kerbschlagzähigkeit mitbringt. Zudem braucht es Zeit, einen Stahlbügel komplett zu vereisen.

Masse und Zylinder

Auch Masse zählt: Je größer der Durchmesser des Bügels, desto stabiler ist er – deshalb wiegen hochwertige Schlösser meist mehr als ein Kilogramm. Die beste Stahlqualität nutzt aber wenig, wenn sich der Schließzylinder leicht überwinden lässt.
Drehscheibenzylinder bieten einen recht hohen Schutz. Anstelle von sonst üblichen Stiften muss der Schlüssel hier die Scheiben im Zylinder in die richtige Stellung bringen. Lockpicking, also das intelligente Schlossöffnen, ist hier schwierig, weil die Scheiben eng hintereinanderliegen. Zudem braucht man zur manipulativen Öffnung ein kompliziertes Werkzeug, das obendrein immer nur für einen Schlosstyp eines Herstellers passt.

 

Gehärteter Stahl

Hinter der Plastikverkleidung des Schlosskörpers sollte der Stahl ebenso gehärtet sein wie Bügel, Kette oder Faltglieder und auch Kältesprayattacken aushalten. Bei einem viereckigen Bügel, der in einem viereckigen Schlosskörper steckt, müsste der Bügel an zwei Stellen aufgetrennt werden, weil sich die eckigen Bügel im Schlosskörper kaum drehen können. Die eckige Form erschwert auch den Einsatz von Bolzenschneidern.

Investieren in zwei Schlösser

Der ADFC empfiehlt, in hochwertige Schlösser zu investieren. Gute Bügelschlösser mit Drehscheibenzylinder sind ab etwa 50 Euro erhältlich und halten viele Jahre. Aber auch günstigere Modelle können gut sein – hier lohnt beispielsweise ein Blick auf die Tests der Stiftung Warentest.

Da sich Fahrraddiebe oft auf eine Bauart spezialisieren, sollte man sein Fahrrad noch mit einem zweiten Schlosstyp an- und abschließen. Auch so verhagelt man Dieben die Aufbruchsstimmung.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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