Eingeschneites Fahrrad

Eingeschneites Fahrrad © ADFC/ Dirk Schmidt

Tipps zur Fahrradpflege im Winter

Schnee, Eis und Streusalz können Fahrrädern im Winter ordentlich zusetzen. Das ist nicht nur lästig, sondern kann auch die Sicherheit beeinträchtigen. Damit trotz widriger Bedingungen alles funktioniert, hat der ADFC Tipps für die Fahrradpflege.

Besonderes Augenmerk muss auf Bremsen und Beleuchtung gelegt werden. Im Winter sind die Sichtverhältnisse oft besonders schlecht, deshalb ist eine funktionierende Lichtanlage unverzichtbar. Auch tagsüber ist es bei Nebel oder Schneefall sinnvoll, mit eingeschaltetem Licht zu fahren.

Beleuchtung vor jeder Fahrt prüfen

Am besten vor jeder Fahrt prüfen, ob Scheinwerfer und Rücklicht funktionieren. Wenn die Beleuchtung nicht funktioniert und die Ursache nicht auf Anhieb zu finden ist, gehört das Fahrrad in die Werkstatt.

Bis dahin kann ersatzweise eine Batteriebeleuchtung genutzt werden. Sie ist seit 2013 an jedem Fahrrad erlaubt, sofern sie ein Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes trägt (Wellenlinie, großes K und einen Nummer dahinter).

Alle Reflektoren am Fahrrad sollten gelegentlich gereinigt werden, damit sie in der Dunkelheit auch wirklich reflektieren. Das gilt auch für die Reflexstreifen auf den Reifenflanken, sofern sie vorhanden sind.

Bremsen können einfrieren, deshalb probehalber Bremsen ziehen

Schneematsch und Nässe verschmutzen die Felgen, Bremsbeläge verschleißen dadurch schneller. Deshalb vor Fahrtantritt per Sichtkontrolle klären, ob die Bremsklötze noch dick genug sind.

Es sollte auch kurz geprüft werden, ob die Bremse problemlos funktioniert. Besonders wenn Fahrräder über Nacht im Freien stehen, kann Feuchtigkeit in den Außenhüllen gefrieren und die Bremse blockieren.

Bremsbeläge für Scheibenbremsen halten zwar deutlich länger, aber auch hier lohnt sich gelegentlich ein Blick zur Kontrolle: Sind die Beläge unter einem Millimeter dick, ist es Zeit für einen Wechsel.

Verpasst man den richrigen Zeitpunkt, macht sich die Bremse mit einem lauten Schleifen bemerkbar. Denn wenn der Belag abgeschliffen ist, schleift das Metall des Belagträgers auf dem Metall der Bremsscheibe. Dann sollte man nicht weiterfahren, bevor nicht neue Beläge montiert sind.

Fahrradketten leiden unter Streusalz

Bewegliche Teile leiden besonders unter Streusalz. Das macht sich schnell an der Fahrradkette bemerkbar. Sie kann innerhalb eines Tages schon deutlich Rost ansetzen. Da hilft es, nach der Fahrt die Feuchtigkeit mit einem Lappen abzuwischen und mit Kettenöl nachzuschmieren.

Ist die Kette nicht durch einen Kettenkasten geschützt, kann ein Spritzschutzlappen bei offen liegenden Fahrradketten helfen diese vor Schmutz und Streusalz schützen. Ein Spritzschutzlappen verlängert das vordere Schutzblech nach unten.

Auch andere bewegliche Teile wie die Gelenke von Schaltwerken können einen Tropfen Öl im Winter gut vertragen.

Rost vorbeugen und Nässe abwischen

Besonders wenn das Rad in warmen Innenräumen abgestellt wird, empfiehlt sich es sich, Schneematsch und Feuchtigkeit abzuwischen. Blanke Metallflächen können sonst schnell rosten. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch zu Schäden führen – zum Beispiel zu Speichenbrüchen.

Dreck und Salze abputzen und nachschmieren

Zwar macht Fahrradputzen bei kalten Temperaturen wenig Spaß, aber es hilft enorm, das Fahrrad in Schuss zu halten. Eine Katzenwäsche mit warmem Wasser und einem Fahrradreiniger reicht aus, um den gröbsten Dreck von Rahmen, Kette und Felgen zu entfernen, insbesondere wenn das Fahrrad mit Streusalz in Berührung gekommen ist.

Direkt nach dem Putzen die Kette schmieren, dann kommt das Fahrrad gut gepflegt durch den Winter!

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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