Entnahme eines Pedelec-Akkus am Mountainbike

Entnahme eines Pedelec-Akkus am Mountainbike © www.pd-f.de Arne Bischoff

Akku-Pflege und Nutzung

Der Pedelec-Akku versorgt den Motor mit elektrischer Energie. Je länger er durchhält, desto länger hält auch der Fahrspaß. Der ADFC hat Tipps für ein längeres Akku-Leben zusammengefasst.

Zunächst sollten Pedelec-Besitzer:innen wissen, welcher Akku-Typ in ihrem Pedelec eingebaut ist. Durchgesetzt haben sich Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Akkus. Diese relativ junge Akku-Technologie hat keinen Memoryeffekt mehr, daher sind bei ihr Teilladungen nicht schädlich, sondern sinnvoll.

Dies gilt ebenfalls für Nickelmetallhydrid-Akkus. Bei Nickelcadmium-Akkus sollten Sie Teilladungen hingegen vermeiden.

Immer die Betriebsanleitung lesen

Auch wenn Sie Ihr Pedelec intuitiv verstehen, sollten Sie die Betriebsanleitung gründlich lesen und die Punkte zur Akku-Nutzung in jedem Fall einhalten. Durch entsprechende Pflege lässt sich die Haltbarkeit verlängern – denn ein neuer Akku geht ins Geld.

Halten Sie die Sicherheitshinweise für den Umgang mit Akkus ein. Akkus auf dem aktuellen Stand der Technik gelten zwar als sicher, Verhaltensregeln müssen Sie dennoch beachten – vergleichen Sie es mit dem Umgang mit Benzin, auch hier birgt unsachgemäßer Gebrauch Gefahren.

Das gilt es beim Laden des Akkus zu beachten

Nutzen Sie ausschließlich das zugehörige Ladegerät. Laden Sie Ihren Akku nur im Trockenen und bei den in der Betriebsanleitung angegebenen Temperaturen. Sie liegen üblicherweise zwischen 0 und 40 Grad Celsius.

Setzen Sie den Akku, insbesondere beim Laden, nicht direkter Sonneneinstrahlung aus. Teilladungen verlängern die Lebensdauer von Lithium-Ionen-, Lithium-Polymer- und Nickelmetallhydrid-Akkus.

Laden Sie den Akku nicht in der Nähe von brennbaren Materialien auf. Akkus sollten nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt geladen werden.

Hitze und Kälte können den Akku schädigen

Vermeiden Sie extreme Temperaturen: Starke Hitze kann den Akku schädigen, Kälte kann zu einem vorübergehenden Kapazitätsverlust führen – das sollten Sie bei Winterfahrten bedenken.

Im Winter sollten Sie Ihren Akku stets im Warmen aufbewahren, um ihn direkt vor der Fahrt im Pedelec einzubauen. So wirken Sie dem kältebedingten Kapazitätsverlust entgegen. Ein Neopren-Schutz kann diesem Verlust im Winter entgegenwirken.

Wenn Sie Ihr Pedelec bei strahlendem Sonnenschein abstellen möchten, suchen Sie sich lieber einen schattigen Platz. Gibt es keinen Schatten, in dem Sie das Pedelec abstellen können, entfernen Sie den Akku und nehmen Sie ihn mit in den Schatten.

So lagert man Akkus richtig

Wenn Sie Ihr Pedelec länger nicht nutzen, sollten Sie Ihren Akku bei etwa 60 Prozent seiner Kapazität kühl lagern – zwischen 10 und 15 Grad Celsius. Alle drei Monate sollten Sie den Ladestand kontrollieren und eventuell aufladen.

Defekte Akkus

Mechanisch beschädigte Akkus dürfen Sie keinesfalls mehr nutzen. Öffnen Sie den Akku in keinem Fall selbst! Bringen Sie den beschädigten Akku zum Händler und informieren Sie ihn über den Vorfall. Defekte Akkus dürfen Sie nicht mit der Post versenden.

Austauschen

Jeder aus der Halterung entnehmbare Akku kann gegen ein baugleiches Modell getauscht werden. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.

Wenn Sie bei namhaften Herstellern kaufen, können Sie damit rechnen, auch nach mehreren Jahren noch Ersatz-Akkus zu erhalten.

Entsorgen

Entsorgen Sie Ihren Akku nicht im Hausmüll! Akkus müssen gesondert entsorgt werden und können bei jedem Pedelec-Händler abgegeben werden.

Ein Händler darf Akkus allerdings nur in den dafür vorgesehenen Verpackungen an den Hersteller schicken. Daher sollten Sie Ihren Akku bei einem Händler zurückgeben, der dieses Akku-Modell auch tatsächlich verkauft.

Transportieren

Der Transport in der Bahn und im Auto ist unproblematisch. Transportieren Sie Ihr Pedelec außen am Auto, sollten Sie den Akku abnehmen und im Auto transportieren, um ihn vor Nässe zu schützen.

Da es sich bei Pedelec-Akkus um Gefahrgut handelt, dürfen sie in Passagierflugzeugen nicht transportiert werden.

ADFC-Empfehlung

In Deutschland ist eine UN-T-Zertifizierung für Akkus Pflicht. Sie bestätigt deren Transportsicherheit. Fragen Sie Ihren Händler, ob der Akku diese Norm erfüllt. Besser noch ist eine Zertifizierung der BATSO (Battery Safety Organization). Für sie muss der Akku Tests zur Gebrauchssicherheit bestehen. Ob darüber hinaus der Akku auch mit dem Ladegerät harmoniert, bescheinigt das GS-Siegel (Geprüfte Sicherheit) für die Kombination aus Akku und Ladegerät.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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